Was passiert, wenn deine Website nach der neuen Richtlinie ab 2025 nicht barrierefrei ist?

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit auf Websites tritt ab dem 28. Juni 2025 eine bedeutende Änderung in Kraft: Unternehmen bestimmter Branchen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was passiert, wenn man sich als Unternehmen nicht an diese Vorgaben hält? Hier ist ein Überblick über die möglichen Konsequenzen – ohne Anspruch auf rechtliche Beratung, da sich Gesetzesdetails bis dahin noch ändern können.


1. Bußgelder und Strafen

Einer der zentralen Punkte bei Nicht-Compliance sind mögliche Bußgelder. Nationale Gesetzgeber werden spezifische Maßnahmen und Strafsätze für Unternehmen festlegen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen. Diese Strafen können in der Höhe und Häufigkeit variieren, je nach Schwere des Verstoßes und den spezifischen Vorgaben des Landes.

In einigen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, wird erwartet, dass derartige Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die konkrete Umsetzung wird jedoch von der jeweiligen Regierung und den zuständigen Behörden abhängig sein.


2. Reputationsverlust und Vertrauensschaden

Ein oft übersehener, aber wesentlicher Aspekt sind die Folgen für das Unternehmensimage. Barrierefreiheit ist ein Thema, das für viele Menschen, insbesondere für diejenigen mit Einschränkungen, nicht nur wichtig, sondern notwendig ist. Unternehmen, die sich nicht an die Richtlinien halten, könnten von der Öffentlichkeit und den Medien als unsensibel gegenüber Inklusion und gesellschaftlicher Verantwortung wahrgenommen werden.

Ein negativer Ruf kann sich langfristig auf das Vertrauen der Kund*innen auswirken. Gerade in einem zunehmend inklusiven Umfeld kann das Ignorieren von Barrierefreiheit negative Schlagzeilen und Vertrauensverlust zur Folge haben, was letztlich auch die Kundenbindung schwächt.


3. Mögliche Klagen und rechtliche Schritte von Betroffenen

In einigen Ländern ist es bereits jetzt möglich, Unternehmen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn deren Websites nicht barrierefrei sind. Betroffene Nutzer*innen oder Organisationen könnten nach Inkrafttreten der Richtlinie Klagen einreichen, wenn sie aufgrund mangelnder Barrierefreiheit benachteiligt werden. In den USA gibt es beispielsweise zahlreiche Fälle, in denen Unternehmen von betroffenen Einzelpersonen oder Interessenvertretungen wegen fehlender digitaler Barrierefreiheit verklagt wurden.

Diese Praxis könnte auch in Europa an Bedeutung gewinnen. Organisationen und Nutzer*innen könnten sich vermehrt auf die EU-Richtlinie berufen, um rechtliche Schritte gegen Unternehmen einzuleiten, die nicht barrierefrei sind. Das kann für betroffene Unternehmen nicht nur teuer, sondern auch zeitaufwendig sein und erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb haben.


4. Verlust von Marktchancen und Umsatzrückgänge

Barrierefreiheit bedeutet für viele Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten – von Produkten über Informationen bis hin zu Dienstleistungen. Nutzer*innen mit Behinderungen sowie ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen verlassen sich darauf, dass Websites benutzerfreundlich und für sie zugänglich sind.

Unternehmen, die Barrierefreiheit nicht ernst nehmen, könnten wertvolle Kundengruppen verlieren. Diese Kund*innen könnten zu inklusiveren Wettbewerbern wechseln, die eine barrierefreie Online-Erfahrung bieten. Im digitalen Zeitalter, in dem Benutzerfreundlichkeit eine zentrale Rolle spielt, wirkt sich das Fehlen von Barrierefreiheit unmittelbar auf die Reichweite und den Erfolg einer Website aus. Unternehmen laufen Gefahr, Marktchancen zu verlieren, und stehen vor möglichen Umsatzeinbußen, wenn sie bestimmte Kundengruppen nicht erreichen.


5. Technische Herausforderungen und höhere Umstellungskosten

Für Unternehmen, die Barrierefreiheit hinauszögern, können die technischen Anforderungen später kostspieliger und komplexer werden. Eine bestehende Website nachträglich auf Barrierefreiheit zu prüfen und anzupassen ist oft aufwendiger, als die Anforderungen von Anfang an in das Design einzubeziehen. Unternehmen könnten in die Lage kommen, größere technische Anpassungen vornehmen zu müssen, was zeit- und kostenintensiv sein kann. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der Barrierefreiheit auseinanderzusetzen und diese in die laufende Webentwicklung einzubinden.


6. Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil: Positive Aspekte der frühzeitigen Anpassung

Neben den Risiken, die mit einer fehlenden Barrierefreiheit verbunden sind, bietet eine barrierefreie Website auch klare Wettbewerbsvorteile. Barrierefreiheit erhöht die Benutzerfreundlichkeit, stärkt das SEO-Ranking und positioniert das Unternehmen als sozial verantwortliche Marke. Viele Kund*innen bevorzugen Unternehmen, die auf Inklusion setzen und sicherstellen, dass alle ihre digitalen Angebote problemlos nutzen können. Durch frühzeitige Anpassungen und die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards können Unternehmen also nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch gezielt Marktchancen nutzen.


Fazit: Risiken und Chancen der neuen Barrierefreiheitsrichtlinie

Ab Juni 2025 müssen Unternehmen in bestimmten Branchen sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei sind (In diesem Artikel gibt’s mehr Infos zur neuen Richtlinie). Ein Verstoß kann erhebliche Folgen haben, von Bußgeldern über Reputationsschäden bis hin zu potenziellen Klagen. Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, die auf langfristigen Erfolg und gesellschaftliche Verantwortung setzen.

Es ist ratsam, frühzeitig aktiv zu werden und sicherzustellen, dass die eigene Website den Anforderungen entspricht. Falls Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen oder optimieren können, könnte ein erster Schritt ein kostenloser Barrierefreiheits-Check sein. So erfahren Sie, welche Bereiche angepasst werden müssen, um Ihre Website fit für die Zukunft zu machen.


Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Umsetzung der Richtlinie kann sich bis zum Inkrafttreten ändern. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten.

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