Barrierefreiheit für Websites in 2025

Neue EU-Richtlinie für Barrierefreiheit auf Websites: Was ab Juni 2025 auf Unternehmen zukommt

Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Regelung betrifft Unternehmen wie E-Commerce-Anbieter, Banken, Transport- und Telekommunikationsunternehmen. Ziel ist es, dass Websites und Apps für Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen uneingeschränkt nutzbar werden. Für Unternehmen bedeutet das, sich mit den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit vertraut zu machen und diese umzusetzen – nicht nur, um gesetzeskonform zu handeln, sondern auch um Nutzerfreundlichkeit und Marktreichweite zu steigern.

Warum Barrierefreiheit alle Unternehmen betrifft

Auch wenn die Richtlinie hauptsächlich größere Unternehmen und spezifische Branchen ins Visier nimmt, wird digitale Barrierefreiheit zunehmend für alle Unternehmen wichtig. Nutzer*innen erwarten heutzutage inklusive und barrierefreie Webseiten, die Informationen zugänglich machen und einfach nutzbar sind. Websites, die für ein vielfältiges Publikum zugänglich sind, profitieren in mehrfacher Hinsicht: Sie verbessern die Nutzerfreundlichkeit, stärken das SEO-Ranking und sorgen für ein positives Markenimage.

Das Thema Barrierefreiheit wird nicht nur gesetzlich relevant, sondern auch zu einem Wettbewerbsfaktor. Dies gilt besonders für Dienstleister, Coaches, Berater*innen und Online-Dienstleister, die ihre Zielgruppen durch eine zugängliche Website besser erreichen und überzeugen können.


Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Damit eine Website als barrierefrei gilt, muss sie den internationalen WCAG 2.1-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen. Diese Anforderungen umfassen verschiedene Aspekte, die sicherstellen, dass Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt auf die Inhalte zugreifen können.

1. Alternative Texte für Bilder
Bilder sollten eine beschreibende Textalternative (Alt-Text) haben. Dies ermöglicht es Screenreader-Nutzer*innen, die Bildinhalte zu erfassen, was besonders für sehbehinderte Personen hilfreich ist.

2. Untertitel und Transkripte für Videos
Audiovisuelle Inhalte sollten Untertitel oder Transkripte enthalten, damit gehörlose oder hörgeschädigte Menschen diese ebenso nutzen können. Transkripte verbessern zudem die Suchmaschinenfreundlichkeit, da der Textinhalt erfasst und indexiert wird.

3. Kontrast und Lesbarkeit
Texte und visuelle Elemente müssen einen ausreichenden Kontrast haben, damit sie gut lesbar sind – ein entscheidender Punkt für Menschen mit Sehschwäche oder Farbenblindheit. Auch die Schriftgröße und -art sollten gut lesbar und für alle Benutzer*innen anpassbar sein.

4. Strukturierte und intuitive Navigation
Eine logische, einfache Struktur unterstützt alle Nutzer*innen dabei, sich problemlos auf der Website zurechtzufinden. Eine klare Navigation und beschriftete Links sind entscheidend, um Informationen leicht zugänglich zu machen.

5. Tastaturbedienbarkeit
Alle Funktionen auf einer Website sollten über die Tastatur bedienbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist. Dies kommt besonders Menschen mit motorischen Einschränkungen zugute. Die Möglichkeit, durch Tab- und Pfeiltasten zu navigieren, macht die Website universeller nutzbar.

6. Dynamische und interaktive Inhalte barrierefrei gestalten
Pop-ups, Formulare, Buttons und interaktive Inhalte sollten so gestaltet sein, dass sie sowohl für Screenreader als auch mit der Tastatur zugänglich sind. Auch Fehlerhinweise und Anweisungen in Formularen sollten leicht verständlich und unterstützend sein.


Barrierefreie Website

Warum jetzt schon aktiv werden?

Auch ohne unmittelbare Verpflichtung lohnt es sich für Unternehmen, Barrierefreiheit frühzeitig zu integrieren. Abgesehen von der gesetzlichen Relevanz verschafft Barrierefreiheit Unternehmen klare Wettbewerbsvorteile. Gerade Dienstleister, Coaches, Beraterinnen und Online-Dienstleister können von barrierefreien Angeboten profitieren, da Kundinnen zunehmend inklusive Lösungen erwarten. Ein positives Benutzererlebnis und die Möglichkeit, eine breitere Zielgruppe zu erreichen, sorgen zudem für einen nachhaltigen Imageaufbau und stärken die Kundenbindung.


Ein einfacher Schritt zur barrierefreien Website: Der Barrierefreiheits-Check

Der Weg zur barrierefreien Website muss kein großer Aufwand sein. Ein erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme der eigenen Website: Welche Barrieren gibt es? Was kann optimiert werden?

🚀 Mein Tipp: Jetzt schon an Barrierefreiheit denken – deine Kund*innen werden es dir danken! Hol dir deinen kostenlosen Barrierefreiheits-Check und erfahre, wie du deine Website fit für die Zukunft machen kannst. Schreib mir einfach eine Nachricht oder kommentiere unterhalb „Barrierefrei-Check“.


Fazit: Barrierefreiheit als Chance
Die neue Richtlinie ab Juni 2025 stellt sicher, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich werden. Für Unternehmen bietet dies nicht nur die Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, die Markenwahrnehmung zu stärken und die Reichweite zu erweitern. Wer jetzt aktiv wird, stellt sicher, dass Barrierefreiheit ein zentraler Bestandteil der digitalen Strategie wird – zum Vorteil für Unternehmen und Nutzer*innen.

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